Zuzahlungsbefreiung von Eigenanteilen
Versicherte mit geringem Einkommen (z.B. Arbeitlose, Rentner, Geringverdiener) können von den Eigenanteilen bei einer Regelversorgung zu 100% befreit werden.
Bei einer Versorgung mit gleichartigem oder andersartigem Zahnersatz, erhalten die Versicherten den doppelten Festkostenzuschuß. Die darüber hinausgehenden Kosten hat der Patient dann selbst zutragen. Der doppelte Festkostenzuschuß ist bei der Krankenkasse im Zusammenhang mit der Abgabe des rosa Heil- und Kostenplans vor Behandlungsbeginn zu beantragen.